Informationen
Infos zu den Fahrscheinen
1 - 3 Kinder bis zum 6. Lebensjahr fahren umsonst in Begleitung eines Erwachsenen. Kinder vom 6. bis zum vollendeten 10. Lebensjahr zahlen den Kinderfahrpreis.
Für Gruppen ab 10 Personen sind Anmeldefristen vorgesehen - bitte rechtzeitig voranmelden. Gruppenreisen ausschließlich in Nahverkehrszügen der DB Regio AG können bei der DB Regio AG direkt angemeldet werden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Anmeldefristen.
Für die Benutzung der 1. Klasse im Bahnverkehr werden Einzel- und Monatszuschläge angeboten.
Mit einem Zuschlag von 5,00 Euro/Monat wird die Monatskarte für Schüler/Auszubildende und Studenten im Abo ab 13:30 Uhr und am Wochenende ganztags zur kreisweiten Netzkarte. Für Vollzeitschüler gibt es das "Ostalb-Abo" zu den bekannten Bedingungen.
Einzelfahrscheine berechtigen zu einer einmaligen Fahrt auf der bezahlten Strecke mit beliebig häufigem Umsteigen in Richtung auf das Fahrziel. Eine Fahrtunterbrechung von maximal 1 Stunde ist zulässig.
Im Bahnverkehr besteht durchgängig eine Wahlmöglichkeit zwischen OstalbMobil- und DB-Tarif. Der OstalbMobil-Fahrpreis ist in der Regel günstiger, für bestimmte Kunden kann jedoch der DB-Fahrschein (Bahnhof-zu-Bahnhof-Verbindungen) vorteilhafter sein (z. B. BahnCard, Mitnahme von Kindern). Näheres zur Bedienung der Fahrscheinautomaten der DB Regio AG finden Sie hier.
Das Baden-Württemberg-Ticket wird seit 1. Januar 2009 bei OstalbMobil in all seinen Ausführungen anerkannt und ausgegeben. Selbiges gilt für das MetropolTagesTicket.
Ca. 20 % Rabatt auf Einzelfahrscheine Jedermann gibt es mit der OstalbMobil-Chipkarte. Sie ist übertragbar, eine Mehrfachnutzung ist möglich. Der Preis wird im Busverkehr von der Karte abgebucht. Die Chipkarte gibt es in den Bussen, bei den Busunternehmen und den Verkaufsstellen – dort kann sie auch wieder aufgeladen werden. Bei der DB Regio werden Einzelfahrscheine im Barverkauf zum ermäßigten Preis ausgegeben. Diese Fahrscheine sind jedoch nur in Verbindung mit einer aufgeladenen Chipkarte gültig. Für die Nutzung im Bahnverkehr bitte Hinweise auf den Automaten beachten. Das Guthaben auf der Chipkarte ist auf dem Ausdruck ersichtlich, den man beim Lösen eines Fahrscheins vom Busfahrer erhält.
Monatskarten Jedermann und Monats-Abokarten Jedermann sind übertragbare Fahrscheine. Sie gelten für den eingetragenen Kalendermonat und darüber hinaus bis zum 1. Werktag (auch Samstag) des Folgemonats um 12:00 Uhr. Die Monatskarten für Schüler, Auszubildende und Studenten sind persönliche Fahrscheine. Monatskarten im Einzelkauf können bei den Stadtverkehren nicht im Bus erworben werden, sondern nur an den jeweiligen Verkaufsstellen.
Innerhalb zahlreicher Städte und Gemeinden gibt es besondere Fahrpreisangebote. Sofern es günstigere Preisangebote gibt, werden diese automatisch angeboten.
Kostenlose Fahrradbeförderung in den Zügen im Ostalbkreis mit Ausnahme der Brenzbahn
Fahrräder werden innerhalb des Ostalbkreises in den Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (RB, RE, IRE) mit Ausnahme der Brenzbahn kostenlos befördert. Dies ermöglicht Ihnen der Ostalbkreis.
Auf folgenden Streckenabschnitten besteht eine kostenlose Fahrradbeförderung:
- Kursbuchstrecke 786 Aalen - Waldhausen (-Plüderhausen)
- Kursbuchstrecke 786 Aalen - Jagstzell (- Crailsheim)
- Kursbuchstrecke 995 Aalen - Nördlingen
Die kostenlose Fahrradmitnahme auf den oben genannten Strecken ist Montag bis Freitag ab 9:00 Uhr bis um 3:00 Uhr des Folgetags, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetags möglich.
Die Fahrradbeförderung erfolgt im Rahmen des verfügbaren Laderaums. Es dürfen dabei keine betrieblichen oder sonstigen Behinderungen oder Gefährdungen entstehen. Eine Mitnahmegarantie gibt es leider nicht! Die Fahrräder müssen von den Fahrgästen selbst ein- und ausgeladen werden.
Nachdem es auch im benachbarten VVS und beim KreisVerkehr Schwäbisch Hall eine kostenlose Fahrradbeförderung gibt, gelten die nachfolgenden Regelungen auch für Fahrten in diese Verbünde.
Soweit Platz im Zug vorhanden ist (Mehrzweckabteil, Kennzeichnung im Fahrplan mit Fahrradsymbol) können auch Tandems, Liege- und Dreiräder sowie Fahrradanhänger kostenlos befördert werden.
Wenn Sie zu mehreren Personen auf der Rems- oder Jagstbahn unterwegs sind, melden Sie bitte Gruppen mit mehr als 6 Fahrrädern an und zwar sieben Tage vor Reiseantritt. Eine vorherige Anmeldung ist bei allen DB-Verkaufsstellen möglich. Weitere Informationen unter www.bahn.de, Stichwort: Fahrradmitnahme.
Gruppenreisen können per Fax unter 0711 2092-1997 oder per E-Mail unter GruS.Stuttgart@bahn.de angemeldet werden. Vordrucke gibt es z. B. unter OstalbMobil, Downloads, Anmeldung Gruppenreisen DB Regio.
Wissenswertes
Krankenfahrstühle, Kinderwagen, Handgepäck, Polizeihunde, Blindenführhunde und kleine Haustiere in Behältnissen werden unentgeltlich befördert. Alle weiteren für die Beförderung zugelassenen Tiere werden zum Kinderfahrpreis befördert.
Schüler mit dem Ostalb-Abo haben im ganzen Landkreis freie Fahrt in Bus und Bahn: Werktags ab 13:30 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien ganztags.
Die Beförderung Schwerbehinderter richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB IX. Die "Freifahrt" besteht bei OstalbMobil im Bus- und Bahnverkehr (Nahverkehr 2. Klasse) ohne Kilometerbegrenzung. Erforderliche Nachweise: Grün/orangefarbener Schwerbehindertenausweis, außerdem Beiblatt mit Wertmarke.
OstalbMobil-Fahrscheine gelten bei der Deutschen Bahn AG im Nahverkehr (RegionalBahn, RegionalExpress, InterRegioExpress).
Fahrscheine erhalten Sie direkt im Bus oder an den Fahrscheinautomaten in den Bahnhöfen. Für die Ausstellung von Abos liegen Bestellformulare aus.
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