Werbemotiv 365 Tage, 365 Euro - genau deins.

Auch eine Beantragung nach Monatsbeginn für den laufenden Monat ist natürlich noch möglich. Einfach im Kommentarfeld „Mitteilung an die Ausgabestelle“ einen kurzen Hinweis z.B. „Ausstellung ab Monat März“ eintragen.

Online-Bestellung

Foto Junge Menschen

Für alle
Vollzeitschüler:innen

Die Bestellung wird an die Schule zur Bestätigung weitergeleitet

Foto Junge Menschen

Für Auszubildende,
Studierende und Freiwilligendienstleistende 

JugendTicketBW-genau Deins.

Junge Menschen fahren bald für einen Euro am Tag durch das ganze Land. Am 1. März 2023 wird im Ostalbkreis das äußerst preisgünstige landesweite JugendTicketBW eingeführt. Das JugendTicketBW kostet nur 365 Euro im Jahr und gilt rund um die Uhr in ganz Baden-Württemberg.

Das günstige Ticket für alle Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende unter 27*.


* Von 21 bis 26 Jahren nur gegen Vorlage eines Ausbildungsnachweises.

Haben Sie Fragen zum JugendTicketBW?
Rufen Sie bitte unsere Abo-Hotline unter 07361 80475-25 an oder schreiben Sie an: abo@ostalbmobil.de

So funktioniert’s

    Das Ticket erhalten können

    • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
    • Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres*

    Voraussetzung ist zudem ein Wohn- oder Schulort in Baden-Württemberg.

    • Gilt als Fahrschein der 2. Klasse durch ganz Baden-Württemberg
    • Rund um die Uhr
    • Nutzbar für alle Linienbusse, Nahverkehrszüge (MEX, RB, RE und IRE) sowie U- oder S-Bahnen, Straßenbahnen

      Preisinformation

      Im Ostalbkreis wird das JugendTicketBW das bisherige Ostalb-Abo und die Schulwegsicherheitskarte ersetzen.

      Der neue Preis wird künftig wie folgt über OstalbMobil abgebucht:

      Beitragsbild JugendTicketBW
      Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 in 11 Monatsraten je 33,20 € keine Abbuchung im Ferienmonat August
      Grundschülerinnen und Grundschüler in 11 Monatsraten je 16,60 € keine Abbuchung im Ferienmonat August
      Auszubildende/ Freiwilligendienstleistende in 12 Monatsraten je 30,50 €
      Studierende (mit Solidaritätsbeitrag) in 6 Monatsraten je 26,80 €
      Studierende (ohne Solidaritätsbeitrag) in 6 Monatsraten je 30,50 €
      Fragen und Antworten zum JugendTicketBW

      Bis zum Start des JugendTicketBW am 1. März 2023 müssen noch einige Details geklärt werden. Alle Schüler, Azubis, Studierende, die aktuell eine Abokarte besitzen, wurden in den letzten Wochen in einem persönlichen Anschreiben informiert.

      Auf diese häufigen Fragen gibt es bereits Antworten:

      Was ist das JugendTicketBW?

      Das JugendTicketBW ist ein Angebot für junge Menschen, damit sie preisgünstig den öffentlichen Nahverkehr von allen Verkehrsverbünden in ganz Baden-Württemberg nutzen können. Es wird vom Land Baden-Württemberg sowie den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg finanziell unterstützt.

      Was kostet das JugendTicketBW?

      Der neue Preis wird künftig wie folgt über OstalbMobil abgerechnet:

      ~ Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 in 11 Monatsraten zu je 33,20 Euro (keine Abbuchung im Ferienmonat August)
      ~ Grundschülerinnen und Grundschüler  in 11 Monatsraten zu je 16,60 Euro (keine Abbuchung im Ferienmonat August)
      ~ Auszubildende/Freiwilligenleistende  in 12 Monatsraten zu je 30,50 Euro
      ~ Studierende (mit Solidaritätsbeitrag) in 6 Monatsraten zu je 26,80 Euro
      ~ Studierende (ohne Solidaritätsbeitrag) in 6 Monatsraten zu je 30,50 Euro

      Wer kann das JugendTicketBW erwerben?

      Alle jungen Menschen unter 21 Jahren durch Altersnachweis anhand eines amtlichen Dokumentes sowie junge Menschen bis einschließlich 26 Jahren mit einem Nachweis über eine Aus- oder Fortbildung. Darunter fallen unter anderem Studierende, Azubis, FSJ-Leistende, Bufdis. Hier gibt es die Liste, wer alles unter diesen Personenkreis fällt.

      Berechtigte Personen zum Kauf des OstalbMobil-JugendTicketBW

      Wie kann man das JugendTicketBW erwerben?
      Ich habe bisher meine Fahrkarte von der Schule erhalten - und ab sofort?

      Die Ausgabe der Fahrkarten an die Schüler erfolgt wie bisher über die Schulen.

      Ich bin Berufschüler - was gilt für mich?

      Wer bisher ein OstalbMobil-Abo besitzt, muss sein Abo bei der Ausgabestelle kündigen, von welcher er es erhalten hat. Das bestehende Abo wird nicht automatisch gekündigt.

      Wenn nichts unternommen wird, läuft das aktuelle OstalbMobil-Abo zu den bekannten Bedingungen weiter.

      Um die Fahrkarte des JugendTicketBW zu erhalten, muss das neue Ticket ganz einfach online beantragt werden. Hier JugendTicketBW beantragen 

      Bei einer Bestellung bis 15. Februar 2023 wird die Fahrkarte rechtzeitig zum Start am 1. März 2023 zugesandt.

      Wo gilt das JugendTicketBW?

      Das JugendTicketBW gilt in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehres in Baden-Württemberg, jedoch nicht in Fernbussen oder im Schienenpersonenfernverkehr (z. B. IC, EC, ICE der Deutschen Bahn AG). 

      Zu welchen Zeiten gilt das JugendTicketBW?

      Das JugendTicketBW gilt an allen Tagen rund um die Uhr.

      Kann ich weitere Personen mitnehmen?

      Nein. Das JugendTicketBW beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

      Kann mein JugendTicketBW auch durch eine andere Person genutzt werden?

      Nein. Das JugendTicketBW ist ein persönliches Ticket, das nicht übertragen werden kann.

      Kann ich auch in der 1. Klasse fahren?

      Das JugendTicketBW ist eine Fahrkarte für die 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die erste Wagenklasse ist nicht möglich.

      Welche Laufzeit hat das JugendTicketBW bzw. wann kann ich es kündigen?

      Das JugendTicketBW ist ein Jahresabo. Die Vertragslaufzeit beträgt somit mindestens 12 Monate. Danach kann es jederzeit ohne finanziellen Nachteil zu jedem folgenden Monatsersten gekündigt werden. Bei Schülern ist der Gültigkeitszeitraum an das Schuljahr angeglichen (Sep-Aug). Als Ausnahme gilt das jeweils erste Schuljahr, in dem das JugendTicketBW bestellt wird. Hier gilt es grundsätzlich bis zum jeweiligen Schuljahresende, auch wenn die 12-Monats-Frist durch eine spätere Bestellung z.B. im Oktober oder November nicht erreicht wird.

      Kann ich das JugendTicketBW vorzeitig kündigen wenn ich eine Abschlussklasse besuche?

      Wenn Sie in dem Schuljahr der Bestellung die Abschlussklasse einer Vollzeitschule besuchen, wird das JugendTicketBW am Ende des Schuljahres (31. Juli) automatisch beendet.

      Die Laufzeit darf in diesem Fall auch unter 12 Monaten liegen.

      Was verstehe ich unter Befreiungsantrag 3. Kind?

      Die Eigenanteile sind für maximal zwei Kinder zu tragen. Bei „dritten“ Kindern kann nur das Geschwisterkind mit dem geringsten Eigenanteil befreit werden.

      Mindestens drei Schüler/-innen (Vollzeit) aus einer Familie müssen für den Befreiungszeitraum ein gültiges JugendTicketBW besitzen (Studierende und Auszubildende können z. B. nicht berücksichtigt werden).

      Kann ich das JugendTicketBW auch als Monatsticket kaufen?

      Nein, das JugendTicketBW gibt es nur als Jahres-Abo. 

      Ich habe ein OstalbMobil-Abo. Was muss ich tun?

      Inhaber von Azubi-Abos wurden in den letzten Tagen angeschrieben und über das neue Produkt informiert.

      Wenn ich nichts unternehme läuft mein OstalbMobil-Abo weiter. Um auf das JugendTicketBW umzusteigen, muss ich mein bestehendes OstalbMobil-Abo bei meiner bisherigen Ausgabestelle kündigen und hier das JugendTicketBW neu beantragen. 

      Ich habe ein OstalbMobil-SemesterTicket. Was muss ich tun?

      Das JugendTicketBW kann im Sommersemester 2023 ab sofort beantragt werden, sofern ich die Voraussetzungen erfülle. Die OstalbMobil-SemesterTickets gibt es weiterhin wie gewohnt. Die Mindestlaufzeit des JugendTicketBW beträgt für Studierende 6 Monate. Für jedes Semester muß ein neues JugendTicketBW beantragt werden.

      Ich bin über 27 Jahre alt und studiere noch. Bekomme ich das JugendTicketBW auch?

      Nein. Ab dem 27. Geburtstag kann das JugendTicketBW nicht mehr erworben werden. Für Studierende gibt es dann – wie bisher – das SemesterTicket.

      Wird es weiterhin Ostalb-Abos und Schulwegsicherheitskarten geben?

      Das Angebot der bisherigen Schülerfahrkarten wird eingestellt und alle bestehenden Ostalb-Abos und Schulwegsicherheitskarten wurden mit Wirkung zum 28. Februar 2023 gekündigt.

      Ich wohne außerhalb Baden-Württembergs (z.B. Bayern) und besuche eine Schule im Ostalbkreis

      Schüler die ihren Wohnsitz außerhalb Baden-Württembergs haben und eine Schule im Ostalbkreis besuchen, können ein JugendTicketBW erhalten.

      Noch mehr Informationen zum JugendTicketBW inkl. der FAQ´s des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg gibt es auf der hierfür eingerichteten Seite.