3G in
Bus und Bahn

Beitragsbild 3 G

Ab Mittwoch, 24. November, gilt – wie in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens – auch in Bus und Bahn die 3G-Regel.

Das von Bund und Ländern geänderte Infektionsschutzgesetz tritt am Mittwoch, den 24. November 2021 in Kraft. Die Neuregelung beinhaltet unter anderem das Einhalten der 3G-Regel im Nah- und Fernverkehr. Damit darf auch in die Busse und Bahnen im Ostalbkreis nur noch einsteigen, wer eine medizinische Maske trägt und neben dem gültigen Ticket den entsprechenden Nachweis bei sich hat. Ausgenommen von der 3G-Nachweispflicht sind Schülerinnen und Schüler und Kinder unter sechs Jahren.

3G steht für „geimpft, genesen, getestet“. Es muss ein Impfnachweis oder Genesenennachweis oder ein aktuelles negatives Testergebnis vorgezeigt werden. Ein Selbsttest ist nicht erlaubt. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Die neuen Corona-Regeln sollen bis zum 19. März 2022 gelten und können vom Bundestag gegebenenfalls um bis zu drei weitere Monate verlängert werden. Beschlossen wurde aber auch eine Evaluierungsklausel. Diese besagt, dass die festgelegten Regelungen bis 9. Dezember überprüft und gegebenenfalls angepasst beziehungsweise verschärft werden können.

Wir bitten unsere Fahrgäste, bei Bus- und Bahnfahrten eigenverantwortlich diese Regeln zu beachten, um so andere und sich selbst zu schützen.

Was passiert, wenn ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis erbringen kann bzw. sich weigert, diesen vorzuzeigen?
Sollte ein Fahrgast keinen 3G-Nachweis vorweisen können, wird das Sicherheits- und Kontrollpersonal darum bitten, am nächsten Halt auszusteigen und den 3G-Nachweis in einer Teststelle nachzuholen. Ein Verstoß gegen die 3G-Regel ist eine Ordnungswidrigkeit, die seitens der Behörden mit einem Bußgeld belegt ist.

Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen einen offiziellen Test (dokumentierter negativer Antigen-Schnelltest unter Aufsicht, nicht älter als 24 Stunden (kein Selbsttest) oder aktueller PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können.

Weitere Informationen: https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zum-corona-virus/faq-corona/