FFP2-Maskenpflicht
in Bayern

Symbol Corona

FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV für Bus & Bahn in Bayern ab 18. Januar 2021

Die FFP2-Maskenpflicht in Bayern ab 18. Januar 2021 betrifft folgende Linien im OstalbMobil-Gebiet:

Bahn-Linie 995 Aalen – Nördlingen – Donauwörth
RBS Linie 7696 Aalen – Bopfingen – Nördlingen
FMO Linie 7867 Ellwangen – Dinkelsbühl
FMO Linie 7865/8 Dinkelsbühl – Unterschneidheim

Seit Montag, 18. Januar, muss in Bayern im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen im Einzelhandel eine FFP2-Maske getragen werden. Das gilt für Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen. Begründet wird diese Maßnahme mit dem immer noch hohen Infektionsgeschehen im Freistaat.
In der Woche vom 18. bis 24. Januar werden noch keine Sanktionen oder Bußgelder erhoben, wenn man noch keine FFP2-Maske trägt. Hier handele es sich, laut Ministerpräsident Markus Söder, um eine sogenannte „Kulanzwoche“. Ab dem 25. Januar muss dann aber bei einem Verstoß mit einem Bußgeld gerechnet werden.