Verschärfte
Maskenpflicht

Symbol Corona

Verschärfte Maskenpflicht in Bus und Bahn ab 25. Januar

Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie haben Bund und Länder am 19. Januar weitere Maßnahmen beschlossen. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen ab Montag, 25. Januar, medizinische Masken über Mund und Nase getragen werden, also OP-Masken, KN95/N95 oder FFP2-Masken. Schutzschilde, Kinnvisiere o.ä. sind ausdrücklich keine geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen. Das gleiche gilt für Alltagsmasken wie etwa Stoffmasken.

Winfried Hermann zeigt euch in diesem Video welche Masken infrage kommen

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht künftig während der Fahrt mit Bus und Bahn sowie beim Aufenthalt in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Bushaltestellen.

Warum muss ich eine medizinische Maske im ÖPNV tragen? Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards  KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. Das Tragen einer medizinischen Maske bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Geschäften ist daher künftig verpflichtend. So kann man sich selbst und andere wirksamer vor einer Infektion schützen und einen wichtigen Beitrag gegen die Verbreitung besonders ansteckender Mutationen des Coronavirus leisten. Weitere Infos siehe Corona-Verordnung.

FAQ zum aktuellen Anlass
Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske?

 Kinder unter 6 Jahren müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gleiches gilt für Personen, die nachgewiesen durch ein ärztliches Attest von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind. Das Attest ist auf Verlangen des Personals der Verkehrsunternehmen vorzuzeigen. Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiterhin Alltagsmasken tragen.

Wo muss eine medizinische Maske getragen werden?

 In allen Bussen und Bahnen, in Bahnhöfen, an Haltestellen und auf Bahnsteigen.

Darf ich zum Essen, Trinken oder Telefonieren die medizinische Maske abnehmen?

 Nein. In den Nahverkehrsmitteln ist das nicht erlaubt.

Was passiert, wenn ich keine Mund-Nasen-Bedeckung trage?

 Das Personal der Verkehrsunternehmen hat nach den Beförderungsbedingungen das Recht, einen Maskenverweigerer von der Beförderung auszuschließen, da er andere Fahrgäste gefährdet. Im Wiederholungsfall gilt dies nicht nur für die jeweils betroffene Fahrt, sondern auch dauerhaft. Außerdem sieht eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und bis zu 250 Euro vor. Infos zu Maskenpflicht und verstärkten Kontrollen.

Reicht es aus nur den Mund zu bedecken?

 Nein. Das reicht nicht aus. Die Maske entfaltet ihren vollen Schutz nur dann, wenn Mund und Nase bedeckt sind. Das falsche Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann die gleichen Folgen nach sich ziehen wie das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (siehe Antwort auf die vorherige Frage). Die größte Virusdichte findet sich in der Regel nicht in der Lunge, sondern in den oberen Atemwegen, vor allem in der Nase und im Nasenrachenraum, sagen Experten.

Warum reicht das Tragen einer Alltagsmaske aus Stoff nicht mehr aus?

 Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen.

Quelle: VVS Stuttgart, www.vvs.de

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