Maskenpflicht
im ÖPNV bleibt bestehen

Mit Beschluss vom 19. Juli 2022 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderung tritt ab 25. Juli 2022 in Kraft.
Damit wird die Laufzeit der Corona-Verordnung bis 22. August 2022 verlängert und es gilt weiterhin eine Maskenpflicht im ÖPNV in Baden-Württemberg.
Es darf eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) getragen werden. Wir empfehlen jedoch unseren Fahrgästen weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske.
Die Maskenpflicht gilt für Fahrgäste ab 6 Jahren.
Die aktualisierte Verordnung soll vorläufig bis zum 22. August 2022 gelten.
Weitere Informationen des Landes Baden-Württemberg zur Corona-Verordnung