Landesnichtrauchergesetz: Rauchverbot an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs
Am 4. Februar 2026 hat der Landtag ein Änderungsgesetz zum Landesnichtraucherschutzgesetz beschlossen.
Künftig ist auch das Rauchen an Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs verboten.
Wir bittten um Einhaltung.







